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Praxen, die ein Qualitätsmanagement-System nach QEP® eingeführt und umgesetzt haben, können sich dies im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens bestätigen lassen. Auch wenn keine gesetzliche Pflicht zur Zertifizierung besteht, nutzen viele Praxen diese Möglichkeit der Fremdbewertung und des Feedbacks durch neutrale Dritte.
QEP® ist spezifisch auf die Abläufe und Bedingungen in der ambulanten Gesundheitsversorgung zugeschnitten. Es kann von Praxen, ärztlichen oder interdisziplinären Kooperationsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und allen sonstigen Einrichtungen, die es als hilfreich und nutzbringend bewerten, für den Aufbau und die Weiterentwicklung des internen Qualitätsmanagements (QM), verwendet werden.
QEP® besteht aus verschiedenen kostengünstigen Bausteinen, die aufeinander abgestimmt, kombinierbar und schrittweise umsetzbar sind.
Quelle: KBV
Die Ziele des QEP®-Qualitätszielkataloges sind zu erfüllen. Den QEP-Zielkatalog erhalten Sie beim Deutschen Ärzteverlag.
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