In der „Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung“, die zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) für Praxen und medizinische Versorgungszentren (im Folgenden kurz Praxen genannt) festgelegt. Die Einführung von QM ist verbindlich, die Zertifizierung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Dennoch gibt es gute Gründe für eine Praxis oder eine medizinische Versorgungseinrichtung, sich nach der Einführung eines QM-Systems auch zertifizieren zu lassen:
Es stehen auf dem Markt verschiedene Verfahren zur Zertifizierung der praxisindividuellen QM-Systeme zur Verfügung. Die im Markt am häufigsten anzutreffenden Systeme sind
DIN EN ISO 9001
QEP®
MAAS-BGW
Ein Zertifikat dokumentiert die erfolgreiche Errichtung eines QM-Systems und die Einhaltung der vom System vorgegebenen Normen.
Fördergeld für Praxis-QM
31.12.2011
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Bis Jahresende gibt es noch Fördergeld fürs Praxis-QM
Arztpraxen können sich in diesem Jahr für ihr praxisinternes QM noch Fördergelder aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) sichern...
Quelle: Ärztezeitung vom 19.04.2011