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Gesetzliche Regelung des Qualitätsmanagements
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 18. Oktober 2005 detaillierte Richtlinien dazu veröffentlicht, mit denen eine schrittweise Einführung und die Weiterentwicklung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements klar definiert wurden. Mit dem Ablauf des Jahres 2009 endete die Phase 2, bis zu der jede Praxis ein eigenes QM-System mit den in der Richtlinie festgelegten Grundelementen und Instrumenten eingeführt haben muss. Die Phase 3 im Jahr 2010 diente der Überprüfung.

Der Zeitrahmen der G-BA Richtlinie:

Einführung Qualitätsmanagement